| Die
Schulbibliothek ist eine besondere Attraktion der Schule.15.000 Medien stehen
den Schülern und Schülerinnen auf 470 qm zur Verfügung. Zwei Gruppenarbeitsräume
und 128 Arbeitsplätze ermöglichen konzentriertes Arbeiten. Es gibt acht
PCs, davon zwei für die Bibliotheksmitarbeiterinnen, fünf Schüler-PCs für die
Internetrecherche und ein OPAC für die Medienrecherche im Bibliotheksnetz.
Zudem verfügt die Bibliothek über W-Lan. Die
Schulbibliothek ist eine Zweigstelle der Stadtbibliothek. Das bedeutet, dass die
Schüler und Schülerinnen jederzeit auf den Gesamtbestand des Wolfsburger
Bibliotheksnetzes von 250.000 Medien zugreifen können.
Die Bibliothek
bietet einen qualifizierten Informationsservice für Lehrer und Schüler.
Sie berät bei
der Informations-Recherche, stellt Handapparate zusammen, organisiert Klassenführungen
und Veranstaltungen. Schüler lernen aus dem Angebot der Informationen die
geeigneten herauszufiltern und anzuwenden, sowie mit unterschiedlichen Medien
sachgerecht umzugehen. Für Unterrichtsprojekte fordern Lehrer regelmäßig
Medienzusammenstellungen (Handapparate) an. Die Bibliotheksmitarbeiterinnen
stellen diese aus dem Schulbibliotheksbestand und dem des Stadtbibliotheksnetzes
zusammen.
Die
Schulbibliothek ist sowohl
beliebter Lern- und Unterrichtsort, Veranstaltungsort und auch Treffpunkt und Entspannungsort in
den Pausen.
Telefon: 05361/87847
Öffnungszeiten:
Mo, Mi und Do 8.30h bis 14.15h, Dienstag
und Freitag 8.30h bis 13.30h
Bibliotheksleitung:
Diplom-Bibliothekarin Beate Horstmann und Fachangestellte für Medien-und
Informationsdienste Cintja Brinker
Für
die Ausleihe ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich. Diese
BiblioCard ist für alle Kinder-und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr
kostenlos.Leihfristen: Bücher 4 Wochen, Zeitschriften 2 Wochen.
CD-ROMs, DVDs und Videos 1 Woche. Medien, die nicht vorbestellt sind, können
zweimal verlängert werden. Dies kann telefonisch, per Fax und E-Mail (stadtbibliothek@stadt.wolfsburg.de)
oder über den Online-Katalog WebPAC erfolgen.
Die
Leihfristverlängerung muss vor Ablauf der Leihfrist getätigt
werden, anderenfalls wird am ersten Öffnungstag nach Ablauf der
Leihfrist eine Versäumnisgebühr
fällig.
Bei Kindern und Jugendlichen beträgt die Gebühr bei Überschreiten
der Leihfrist bis zu 1 Woche 0,50 Euro,2
Wochen 1
Euro, 3 Wochen 1,50 Euro,4 Wochen 2 Euro,
5 Wochen 2,50 Euro.
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